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VG Bremen, 19.09.2018 - 5 V 1461/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Regensburg, 10.01.2019 - RN 5 S 18.1733
Zuverlässigkeit als Wachperson
b) Dahin stehen kann vorliegend, ob es sich bei der behördlichen Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 3 GewO nun um ein Zuverlässigkeits-Attest in Form eines feststellenden Verwaltungsakts mit Regelungswirkung handelt oder ob die Mitteilung ohne Verwaltungsaktsqualität als bloße "Feststellung" des behördeninternen Überprüfungsergebnisses im Sinne eines Realakts ergeht (so VG Bremen, Beschluss vom 19. September 2018 - 5 V 1461/18 -, Rn. 13, juris; vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 27. März 2017 - 12 B 9/17 -, Rn. 10, juris), da in beiden Fällen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist.